Aktuelles.
8.6.2012: „Deutschlands Höchste Auszeichnung“ für Rochlitzer Firma
Initiative Qualität im Handwerk ehrt die Firma Bestattungshaus Pietät Pfeifer, Bestatter aus Rochlitz

Garmisch-Partenkirchen – Deutsche Handwerker sind Spitze: Beim „Gipfeltreffen“ des Handwerks auf der Zugspitze sind auch in diesem Jahr wieder Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgezeichnet worden – mit „Deutschlands Höchster Auszeichnung“.

In Anwesenheit führender Verbandsvertreter sowie des 1. Bürgermeisters von Garmisch-Partenkirchen, Herr Thomas Schmid, nahmen am Freitag (08.06.2012) Inhaber von 51 Innungsfachbetrieben das begehrte Zertifikat der Fördergesellschaft Qualität im Handwerk (qih) entgegen. Bei der feierlichen Ehrung auf dem höchsten Berg Deutschlands war auch ein Betrieb aus Rochlitz mit dabei: Die Firma Bestattungshaus Pietät Pfeifer.

„Es hat uns selbst ein wenig überrascht, dass so viele Firmen aus allen Bereichen des Handwerks bereit sind, sich dem Urteil ihrer Kunden zu stellen“, erklärte qih-Geschäftsführer Volker Kreft. Sogar von einer deutlich verbesserten Auftragslage durch qih berichteten einige Betriebe. Seit 2010 hatte sich qih - nach einer Pilotphase in ausgewählten Gewerken - für Innungsbetriebe aus dem gesamten deutschen Handwerk geöffnet. Die Besten der Besten werden von qih alljährlich in die 'Panorama-Lounge' in fast 3000 Meter Höhe eingeladen. „Sie haben es erfolgreich gemeistert, ihre Kunden zu Fans zu machen“, so Herr Kreft.

Im Rahmen der von der Fördergesellschaft im Jahr 2007 angestoßenen Qualitätsinitiative nehmen am qih-Siegelverfahren mittlerweile bundesweit über 1500 Handwerksbetriebe aus derzeit bereits über 20 Gewerken teil. Deren Kundenbewertungen werden von der Fördergesellschaft neutral und unabhängig analysiert. Ausschließlich Betriebe, deren Arbeit nach Ansicht der Auftraggeber kontinuierlich mit „sehr gut“ bewertet wird, sind berechtigt, das qih-Qualitätssiegel zu führen – aktuell sind dies fast 1100 Unternehmen. Über das ständig aktuelle Internet-Portal www.qih.de können potenzielle Kunden jederzeit nach prämierten sehr guten Handwerkern in ihrer Nähe suchen.

Bewertungen Pietät Pfeifer, Stand Juli 2012
qih-Index: sehr gut
Gesamtbewertung: 1,14
Kompetenz: 1,19
Kundenorientierung: 1,11
Trauerbegleitung: 1,06
Würdevoller Rahmen: 1,03
Preisgestaltung: 1,42

Weitere Informationen / Bildanfragen:
Qualität im Handwerk Fördergesellschaft mbH
Herr Klaus Robe, qih-Kommunikation
Neue Nordstraße 37 – 42105 Wuppertal
Telefon: 02732 / 5 89 00 30 - Telefax: 02732 / 5 89 00 39
E-Mail: presse@qih.de - Internet: www.qih.de
9.7.2011: Anerkennung durch die Fördergesellschaft Qualität im Handwerk
Die Pietät Pfeifer hat eine Anerkennung der Fördergesellschaft Qualität im Handwerk bekommen. Die Güte der Arbeit muss jedes Vierteljahr erneut unter Beweis gestellt werden. Link zum vollständigen Artikel (Freie Presse vom 9.7.2011)
4. Rochlitzer Gewerbeschau mit Ausbildungsmesse am 26. und 27. März 2011
im Beruflichen Schulzentrum Rochlitz.......Wir sind dabei!
27.12.2010: Neue Gebühren für Kommunale Friedhöfe der Stadt Leipzig
Mit Wirkung vom 27.12.2010 trat die neue Gebührenordnung der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe in Kraft. Dabei wurden nicht nur die einzelnen Positionen preislich überarbeitet, sondern auch bei einigen Gebühren eine Zusammenfassung der Leistungen vorgenommen, die bisher einzeln berechnet wurden.

Hier auszugsweise einige Leistungen mit neuen Preisen:
Kapellennutzung  
Südfriedhof - Hauptkapelle
bis 90 Minuten
574,00 €
Südfriedhof - Ost / Westkapelle, auch Kapellen Stadtteilfriedhöfe
jeweils bis 60 Minuten
151,00 €
Musikanlage und/oder Orgel  
Hauptkapelle Südfriedhof
andere Kapellen
42,00 €
30,00 €
Ausschmückung Urnengrabstelle 39,00 €
Träger bei Urnenfeier / Beisetzung
vorher einzeln berechnet, jetzt als eine Gebühr zusammengefasst:
Urnenbeisetzung (inkl. Träger)
115,00 €
Umfangreiche und detaillierte Auskunft zu Leistungen und Gebühren der Friedhöfe erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen, Bestattungshaus Pietät Pfeifer.
SenNova in Leipzig
Wir nehmen vom 08.-10.06.09 an der SenNova Leipzig teil, der Ausstellung für die "50+ Generationen". Unsere Standnummer: B027. Am 8. und 9.06.09 ist von 10-15.00 Uhr ein Fachanwalt für Erbrecht an unserem Stand zu Gast. Interessenten können hier mit einem Beratungsgutschein eine kostenfreie Beratung bekommen.
Gedenkfeier am 09.12.08
Auch in diesem Jahr haben wir wieder, in Zusammenarbeit mit dem Haus Calor, eine Gedenkfeier für Angehörige veranstaltet. Eingeladen waren all die, die im vergangenen Jahr einen lieben Menschen verloren haben. Man konnte sich Raum und Zeit nehmen, um nochmals inne zu halten und im Anschluß daran mit den Trauertherapeuten bei einer Tasse Glühwein ins Gespräch zu kommen.
Änderungen im Personenstandsgesetz ab 01.01.2009
Die Anzeige eines Sterbefalls erfolgt nach dem §29 des neuen PStG schriftlich durch das Bestattungsunternehmen, wenn es bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriert ist.

Weiterhin sind gemäß § 30 PStG alle Krankenhäuser, Alten-und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen schriftlich anzeigepflichtig. Die Anzeigefrist verlängert sich auf 3 Werktage.

Die Gebühren sind mit dem neuen Gesetz nicht mehr bundeseinheitlich. Sie werden von dem jeweiligen Bundesland festgesetzt. Dazu existiert bis zum heutigen Tage noch keine gültige Verordnung in Sachsen. Vorraussichtlich wird aber eine Personenstandsurkunde 10,00 Eur und jede Weitere 5,00 Eur kosten.

Akademische Grade werden nicht mehr beurkundet (eingetragen), da sie nicht mehr Namensbestandteil sind.