Friedhöfe / Gräber.
Der Friedhof - ein Garten der Lebenden und der Toten.
Er ist ein, üblicherweise, eingefriedeter Bereich, wo Verstorbene bestattet werden, ihre letzte Ruhestätte finden und somit den Hinterbliebenen ein ungestörtes Totengedenken ermöglichen. Jedoch ist der Friedhof nicht „nur“ ein Ort des Gedenkens, der Einkehr und der Trauer, sondern dient nicht selten auch als Ort der Begegnung und des Austausches für die Angehörigen. In Deutschland herrscht nach wie vor Friedhofszwang, d.h. jeder Verstorbenen muß auf einem Friedhof bestattet werden, sei es in Form einer Erdbestattung oder, nach einer Feuerbestattung, in Form einer Urne.

Hierzu ist der Friedhof in die verschiedensten Abteilungen, sprich Grabfelder unterteilt, welche wiederum die unterschiedlichsten Grabformen bzw. Grabarten bieten. Ein solches Grab ist der Platz, den die Angehörigen von der zuständigen Friedhofsverwaltung „kaufen“, um dort ihrem lieben Verstorbenen die letzte Ruhe zu ermöglichen. Dieser, auf Zeit gemietete Platz, kann dann, entsprechend der geltenden Friedhofsvorschriften, bepflanzt, gestaltet und mit einem individuellen Grabstein versehen werden. Mit der Wahl dieser Beisetzungsstelle legen sich die Hinterbliebenen in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren (Ruhefrist) fest, somit sollte die Wahl der Grabstelle gut bedacht und auf die Bedürfnisse und Wünsche des Einzelnen (Nutzungsberechtigten) zugeschnitten sein.

Mögliche Grabarten können sein:

Reihengräber (für Erdbestattungen und Urnenbestattungen),
die, wie der Name es besagt, der Reihe nach vergeben werden, d.h. Angehörige haben keinen Einfluß auf die Lage der Grabstelle innerhalb eines Grabfeldes. Reihengräber können nur einmalig belegt werden.
Eine „Nachbelegung“ ist nicht möglich. Die Gestaltung und Pflege der Grabstelle obliegt, in Anlehnung an die jeweils geltende Friedhofsordnung, den Angehörigen selbst oder einer durch diese beauftragten Person (z.B.: Grabpflege). Die Kennzeichnung des Grabes bzw. die Erinnerung an den Verstorbenen durch einen Grabstein wird durch die Hinterbliebenen selbst beauftragt und kann individuell gestaltet sein.

Gemeinschaftsgräber (Für Erdbestattungen und Urnenbestattungen)
sind eine besondere Form der Reihengrabstätten. Auch hier werden, ohne daß die Hinterbliebenen ein Mitspracherecht für die genaue Beisetzungsstelle haben, die Verstorbenen je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsdatum, nacheinander bestattet. Den Angehörigen ist es nicht gestattet die Grabstelle individuell zu gestalten bzw. zu pflegen. Dies wird durch den Friedhof selbst oder dessen dazu Beauftragten geregelt. Auch das Aufstellen eines individuellen Grabsteines wird nicht gestattet. Ggf. ist die
Kennzeichnung der Beisetzungsstelle, durch eine vom Friedhof vorgegebene Tafel mit dem Namen des Verstorbenen, möglich. Blumenschmuck und anderer Grabschmuck ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen abzulegen. Eine spätere Umbettung und somit Bestattung des Sarges oder der Urne zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Grabstelle ist nicht möglich. Eine besondere, nicht so verbreitete Form der Gemeinschaftsgrabanlage ist eine Urnenwand, auch genannt Kolumbarium. Hierbei wird die Urne des Verstorbenen in einer kleinen Nische in der Wand hinter einer Platte, die mit Namen und Daten des Verstorbenen versehen ist, beigesetzt.

Wahlgräber (für Erdbestattungen und Urnenbestattungen)
Solche Gräber sind meist Familiengrabstellen. Diese können nach Belieben von den Angehörigen, auch schon zu Lebzeiten, ausgesucht und erworben werden. Eine Nachbelegung ist nach Ablauf der entsprechenden Ruhefristen möglich, wodurch sich die Ruhefrist und das Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängern. Die Gestaltung und Pflege der Grabstelle obliegt, in Anlehnung an die jeweils geltende Friedhofsordnung, den Angehörigen selbst oder einer durch diese beauftragten Person
(z.B.: Grabpflege). Die Erinnerung (in Form eines Grabsteines) an die in der Grabstelle beigesetzten
Personen kann durch die Angehörigen individuell gestaltet und beauftragt werden. Besonderer Augenmerk sollte hier auch auf die mögliche Nutzung der Grabstelle über Generationen hinweg gelegt werden. Ein solches Grabmal kann die Individualität des Einzelnen und Funktionalität vereinen.

Unabhängig von der Grabart ist die Bestattung des Verstorbenen prinzipiell auf jedem Friedhof möglich, erfolgt jedoch üblicherweise auf dem Heimatfriedhof des Verstorbenen selbst oder aber in der näheren Umgebung der Hinterbliebenen. Gern informieren wir Sie über die Friedhöfe in Ihrer Nähe und helfen Ihnen bei der Auswahl, der für Sie in Frage kommenden Grabstelle inkl. einer Aufstellung der entsprechenden Kosten für diese.